Referenz05.10.2016
FOCUS-MONEY Heft 41/2016 PKV Gesundheitsservices
Zu einem guten Gesundheitsschutz zählen auch schnelle Hilfe im Notfall und umfangreiche Förderprogramme zur Vorbeugung. Welche Versicherer dafür den besten Service bietenEs gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit“, formulierte der deutsche Schriftsteller und Journalist Ludwig Börne bereits vor rund 200 Jahren. Und er hat immer noch Recht – heute sogar mehr denn je. In Zeiten des schnellen medizinischen Fortschritts und der immer älter werdenden Bevölkerung gibt es auch zunehmend behandlungsfähige Befunde. Doch seine Gesundheit hat jeder Mensch nach wie vor nur einmal – und er sollte deshalb besonders pfleglich mit ihr umgehen.
Dafür kann jeder auch selbst etwas tun. Um möglichst stabil und lange gesund zu bleiben, helfen etwa ein verantwortlicher Lebensstil, ausgewogene Ernährung, angemessene Bewegung, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr. Natürlich gibt es trotzdem zahllose Situationen, wo einen diverse Krankheiten erwischen, die mal mehr, mal weniger ernst verlaufen. Da ist dann jede Hilfe auch im organisatorischen Bereich von Vorteil, seien es Tag und Nacht abrufbare Auskünfte, spezielle Vermittlungsleistungen, abgestimmte Behandlungsmodelle oder vereinfachte Abrechnungen.
Rundum betreut. Beides, geförderte vorbeugende Maßnahmen und schnelle organisatorische Hilfen im Ernstfall, zählt zu den wichtigen Serviceleistungen, die eine sehr gute Krankenversicherung neben der optimalen Versorgung des Krankheitsbilds ebenfalls bieten sollte. Doch welcher Versicherer hat überhaupt solche Unterstützungsangebote, wie umfangreich sind diese, und um welche konkreten Leistungen handelt es sich dabei?
Anlass für das DFSI Deutsches Finanz-Service Institut, im Rahmen der großen FOCUS-MONEY-Serie zur privaten Krankenversicherung (PKV) die Gesundheitsservices der PKV umfangreich zu prüfen und zu bewerten. Die Spezialisten des Kölner Analysehauses haben dafür die Gesellschaften mit einem umfangreichen Fragenkatalog aufgefordert, über ihre freiwilligen Serviceangebote sowie ausgewählte Betreuungsleistungen innerhalb ihrer Versicherungsbedingungen Auskunft zu geben.
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