Referenz08.02.2017
FOCUS-MONEY Heft 07/2017 Der große GKV Test
Von wegen, alle bieten das Gleiche: Im großen Kassentest zeigt sich, wer die üppigsten Zusatzleistungen zum attraktivsten Zusatzbeitrag vorweisen kannZum Jahresbeginn haben wieder zahlreiche Anbieter Zusatzbeitrag und Leistungskatalog neu justiert. Wo die Mischung perfekt gelingt, zeigt die inzwischen elfte Auflage des großen Krankenkassentests. Zusammen mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) in Köln hat FOCUS-MONEY Leistungsumfang, Zusatzbeitrag und Finanzstärke von insgesamt 65 für die Allgemeinheit geöffneten Wettbewerbern unter die Lupe genommen. Mehr als 400 aktuelle Einzeldaten, die vom unabhängigen Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de per Fragebogen erhoben wurden und in einer Datenbank gespeichert sind, wurden dafür für jede Kasse ausgewertet. Dabei handelt es sich nur um Leistungen und Aspekte, die nicht durch den für alle Kassen verbindlichen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt sind. Also Service-Angebote der Kassen wie etwa das Geschäftsstellennetz, medizinische Info-Hotlines, die Versicherten zur Verfügung stehen, oder Arzt- und Klinik-Such-Portale im Netz sowie ergänzende und zusätzliche Leistungen und Angebote, die in den Satzungen der Versicherungen verankert sind oder die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern offeriert werden (z. B. Kostenübernahme für alternative Medizin, Bonusprogramme, Wahltarife oder private Zusatzversicherungen zu Sonderkonditionen).
Ganz oben auf dem Siegerpodest findet sich erneut Die Techniker (vormals Techniker Krankenkasse). Sie setzte sich deutlich gegen die Konkurrenz von HEK – Hanseatische Krankenkasse und IKK Südwest durch, die auf den Rängen zwei und drei landeten. Sechsmal erhielt Die Techniker die höchste Auszeichnung „Hervorragend“, und zwar in den Bereichen Besondere Versorgung/Versorgungsmanagement, Gesundheitsförderung, Service, Wahltarife, Zusatzleistungen und Zusatzschutz. Für Bonus- und Vorteilsprogramme gab es ein „Sehr Gut“, für Finanzen und Alternative Medizin ein „Gut“. Lediglich im Bereich Zahnmedizinische Versorgung reichte es nur für ein „Befriedigend“.
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