Referenz24.05.2017
FOCUS-MONEY Heft 22/2017 Zahnzusatz -
GKV Kooperationstarife
Die gesetzlichen Kassen zahlen nur begrenzt für Zahnleistungen. Für einen erweiterten Schutz haben viele daher private Kooperationspartner. Die besten Tarife solcher Zahnzusatzpolicen
Das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten. Warum sich also mit einem Grundschutz zufriedengeben, wenn auch umfassendere Varianten zu haben sind? Das gilt natürlich erst recht, wenn es sich um besonders sensible Bereiche handelt. Und jeder, der schon einmal richtige Zahnschmerzen gehabt hat, weiß, wie hochempfindlich etwa unser Gebiss auf Störungen reagiert. Intensive Pflege, bestmögliche Behandlung und gegebenenfalls professionelle Wiederherstellung unserer Zähne sind daher eigentlich in jedermanns Interesse. Doch der gesetzliche Leistungskatalog bei Kassenpatienten offenbart etliche finanzielle Zahn-Lücken. So zahlen die Kassen beim Zahnersatz je nach Befund nur pauschalierte Festzuschüsse, die 50 Prozent der Durchschnittskosten für eine standardisierte Regelversorgung betragen. Wer mit Hilfe seines Bonushefts nachweisen kann, dass er fünf Jahre in Folge regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war, erhält 60 Prozent, wer dies sogar für zehn Jahre in Folge schafft, bekommt immerhin bis zu 65 Prozent der Kosten einer Regelversorgung ersetzt. Das klingt auf den ersten Blick gar nicht mal so wenig. Doch was bedeutet dabei eigentlich standardisierte Regelversorgung? Das ist die zum jeweiligen Befund passende medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftlichste Leistungsvariante. Wer sich aber nicht mit einer solch kostengünstigsten Regelung zufriedengeben möchte, weil es etwa weitaus zahnschonendere, bessere oder auch ästhetisch schönere Lösungen gibt, der muss die höheren Kosten solcher Varianten ganz allein aus der eigenen Tasche zahlen.
Anlass für FOCUS-MONEY, zusammen mit dem DFSI Deutsches Finanz-Service Institut diese speziellen Angebote der gesundheitlichen Kooperationspartner einmal genau unter die Lupe zu nehmen und aus Kundensicht zu bewerten. Dabei werden die Bewertungen in zwei separaten Tabellen aufgeführt: Tarife mit Alterungsrückstellungen sind solche, bei denen rein altersbedingt keine Beitragserhöhungen zu erwarten sind, weil von Beginn an dafür Finanzpolster aufgebaut werden. Und Tarife ohne Alterungsrückstellungen, bei denen sich der Beitrag mit zunehmendem Lebensalter allein aus diesem Grund erhöhen kann. So oder so, Kassenpatienten dürfen damit ihren gesetzlichen Zahn-Grundschutz erheblich aufbessern.
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