Referenz03.04.2019

FOCUS-MONEY Heft 15/2019
Auslandsreisekrankenpolicen

Wer im Urlaub schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, bleibt schnell auf hohen Kosten sitzen. Auslandsreisekrankenpolicen schützen. Die besten Tarife im Check.

Deutschland steht auch 2019 wieder ganz oben auf der Liste der beliebtesten Urlaubsziele der Bundesbürger. Etwas mehr als ein Fünftel der Bevölkerung planen laut Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung GfK, zwischen Flensburg und Oberstdorf Erholung und Zerstreuung zu finden, weit vor Ländern wie Spanien, Griechenland oder Italien. Es gibt ja hierzulande auch viele wunderbare Landschaften, Regionen und Städte zu entdecken. Und mit Sprachbarrieren, Passkontrollen oder Währungsumrechnungen muss man sich auch nicht rumschlagen. Das gilt natürlich dank Schengener Abkommen, Euro und auf deutsche Touristen eingestellten Gastgebern auch bei Reisen in zahlreiche europäische Länder. Bei grenzüberschreitenden Urlauben bedarf es trotzdem einer etwas intensiveren Vorbereitung, um entspannt ins Auto oder Flugzeug zu steigen. Vor allem beim Thema des Schutzes für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls in den Ferien. Bei privat Versicherten ist die weltweite Gültigkeit der jeweils im abgeschlossenen Tarif vereinbarten Leistungen Standard. Gesetzlich Krankenversicherte indes können nur in den meisten europäischen Ländern mit ihrer Krankenversicherungskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, dank der auf deren Rückseite aufgedruckten europäischen Krankenversicherungskarte, kurz EHIC. Mit ihr erhält der Urlauber beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr in die Heimat warten können. Der Arzt bzw. die Einrichtung muss allerdings über die Berechtigung verfügen, im System des Reiselands die Behandlung auch abrechnen zu können. In der Regel erfolgt die Abrechnung dann mit der jeweils nationalen Krankenversicherung, die sich das Geld dann wiederum von der deutschen Kasse zurückholt. Zuzahlungen oder Eigenanteile, die im Reiseland üblich sind, muss man allerdings selbst tragen. In einigen wenigen Ländern indes ist Kostenerstattung die Regel: Der Arzt stellt eine Rechnung, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Bekommt man als deutscher Tourist im Ausland eine notwendige Behandlung nur gegen Barzahlung, muss man bei Rückkehr nach Hause die Rechnung bei seiner Kasse einreichen, die dann die Kosten erstattet, die im Behandlungsland von der Versicherung übernommen worden wären.

Um diese Absicherung zu ergänzen und um auch außerhalb Europas auf Reisen im Krankheitsfall geschützt zu sein, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen. Welche Angebote für Singles und Familien bei Preis und Leistung überzeugen, zeigt der Test von FOCUS-MONEY in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut.
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DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Versicherern, Banken, sonstigen Finanzdienstleistern und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt und bewertet. Dabei werden zu Finanzprodukten die Informationen, die für Privatkunden entscheidungsrelevant sind, gebündelt und als Produktratings dargestellt. Hier fließen insbesondere Daten aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungs- und Servicedaten des Versicherers sowie Preis- und Prämiendaten ein. Das DFSI erstellt zudem seit 2008 branchenweite Leistungstests zu Finanzprodukten. Bei der Entwicklung der Test- und Ratingmethodik wird das DFSI durch Experten des institutseigenen Fachbeirats unterstützt. Diese verfügen über jahrelange Erfahrungen im deutschen Ratingmarkt und der Finanzdienstleistungsbranche.