Referenz06.04.2022
FOCUS-MONEY Heft 15/2022 BU-Kompass
Eine Berufsunfähigkeitspolice federt die finanziellen Folgen krankheitsbedingten Jobverlusts ab – und sichert so die Zukunft. Welche Tarife für welche Berufsgruppen top sindNeuer Jobkiller Corona. Klar, selbst bei wichtigen Versicherungen verschwindet Corona nicht aus unserem Leben. Beispiel: die Berufsunfähigkeits(BU)-Police. Wer jetzt einen Vertrag abschließen will, wird im obligatorischen Vorerkrankungs-Bogen explizit da- nach gefragt, ob er/sie bislang wegen Covid medizinisch behandelt werden musste. Dass BU-Versicherer insbesondere im Zusammen hang mit dem „Post-Covid-19-Syndrom“ – hier kämpfen Betroffene noch viele Monate nach einer Infektion mit Erschöpfungszuständen (Fatigue), Atemnot, Konzentrationsstörungen (Gehirnnebel) oder Schwindel – vorsichtig agieren, ist klar. So meldet etwa die Alte Leipziger bereits erste Fälle von Berufsunfähigkeit wegen Corona: In acht Fällen ist dem Unternehmen zufolge Corona Teilursache für die Berufsunfähigkeit, in zwölf Fällen ist sie alleinig auf das Virus zurückzuführen. Acht Versicherte waren mit schwerem Covid-19-Verlauf auf der Intensivstation, die anderen Patienten hatten einen mittelschweren Verlauf ohne intensivmedizinische Behandlung.
Welche BU-Tarife erste Wahl sind, hat das DFSI in Köln in einer Studie für FOCUS-MONEY im Hinblick auf fünf Berufsgruppen mit unterschiedlichem Alter, Gesundheitszustand, Vertragslaufzeiten und Rentenhöhen analysiert BU-Policen berücksichtigen sämtliche Ursachen von Krankheiten. „Kann der Versicherte seinen Job wegen einer schweren Malaise nicht weiter ausüben, zahlt die Assekuranz die vereinbarte monatliche BU-Rente über die gesamte Vertragslaufzeit“, erklärt Ewy. Um die Inflation auszugleichen, stehe es Kunden zudem offen, gegen eine höhere Prämie die BU-Rente dynamisch zu steigern. „Auch sind flexible Nachversicherungsoptionen vertraglich fixierbar, um bei veränderten Lebensumständen den finanziellen Schutz aufzubessern“, ergänzt Ewy. Damit steht es Versicherten frei, etwa bei Geburt eines Kindes oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit die BU-Rente zu erhöhen, ohne dass es zwangsläufig seitens des Versicherers zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommt.
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