Referenz27.07.2022

FOCUS-MONEY Heft 31/2022 Pflege-Kombi-Tarife

Das Duo aus staatlich subventionierten Förder-Pflege-Tarifen und regulärem Pflegetagegeld schließt bei Pflegebedürftigkeit die finanzielle Versorgungslücke. Welche Tarife jetzt erste Wahl sind

Ohne Zweifel! „Familie ist ein Akteur, von dem enorm viel abhängt“, erklärt Christa Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Das gelte heute für sämtliche Politikfelder, betont die Professorin für Bildungs- und Familienökonomie. Nicht umsonst honoriert der Staat freiwillig die Erziehungsleistung von Eltern, etwa mit der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung oder im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Doch wie sieht es in der gesetzlichen Pflegeversicherung aus? Hier muss der Bund nachbessern, denn: Das derzeitige Beitragssystem der Pflegepflichtversicherung, nach dem kinderreiche Familien mit gleichen Beiträgen belastet werden wie Familien mit nur einem Kind, ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem am 7. April 2022 publizierten Beschluss (1 BvL 3/18 und weitere). „Durch die gleiche Beitragsbelastung innerhalb der Gruppe der Eltern mit unterschiedlich vielen Kindern werden Eltern mit mehreren Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern innerhalb des vom Gesetzgeber gewählten Systems der sozialen Pflegeversicherung in spezifischer Weise benachteiligt“, sagt das Verfassungsgericht. Diese Benachteiligung trete bereits ab dem zweiten Kind ein. Sie werde im System der sozialen Pflegeversicherung bislang nicht hinreichend kompensiert. Darum haben die obersten Richter den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen. „Wir sollten das Urteil zum Anlass nehmen, um die Pflegeversicherung komplett neu zu denken“, mahnt Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann. Man brauche eine große Pflegereform, die all diese Probleme löse.

Die Pflegepflichtversicherung läuft heuer konsequent in die Miesen. Umso schlimmer, da sie von ihrer Konzeption her ohnehin nur eine „Teilkasko“ ist, welchePatienten bei Krankheit nicht in vollem Umfang die realen Kosten für eine professionelle medizinische Pflege in ihrer gewohnten Umgebung oder Pflegeklinik ersetzen kann. Daran wird auch die Ampel-Regierung unter Kanzler Olaf Scholz nichts ändern können – und wollen! So rechnen Sozialexperten etwa bei stationärer Unterbringung eines Pflegepatienten mit einer „Pflegelücke“ – das ist die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflege und den tatsächlichen Kosten fachlicher medizinischer Betreuung – von gigantischen 2248 Euro pro Monat!

Was nun? Kapitalgedeckte, private Pflegepolicen sind eine gute Option, um die Versorgungslücke im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu schließen, ohne Haus und Hof verkaufen zu müssen oder von Almosen seiner Kinder abhängig zu sein. Nur – zu welchen privaten Zusatzpolicen sollten Vorsorgewillige greifen? Wie teuer jedoch sind die monatlichen Prämien für solche Pflege-Kombis? Und wie vorteilhaft respektive nachteilig fallen die AGBs solcher Verträge aus der Sicht Versicherter aus? Diesen in Zeiten des demografischen Wandels drängenden Fragen ist das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) in Köln nachgegangen. Im Auftrag von FOCUS-MONEY haben die Fachleute aktuelle Pflege-Kombi-Policen für Versicherte im Alter von 25, 35, 45 und 55 Jahren durchleuchtet.
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