Referenz04.09.2024
FOCUS-MONEY Heft 37/2024 Stationäre Zusatzversicherungen
Gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten bei einem Klinikaufenthalt weder Chefarzt noch Einbettzimmer. Wer diese Services dennoch wünscht, greift zur stationären Zusatzpolice. Die Top-TarifeDen „Kliniken eine Perspektive geben“ und sie möglichst vor der „ungesteuerten Insolvenz“ bewahren. Diese Vorhaben will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umsetzen. Die längst überfällige Reform verfolgt dabei drei zentrale Ziele: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität. Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten. Und, wichtig, eine Entbürokratisierung der Krankenhauslandschaft. Kraftkur für Kliniken. Um die Qualität der Versorgung in den Kliniken zu verbessern, will das neue Gesetz das System der Fallpauschalen abschaffen und durch Vorhaltepauschalen ersetzen. Mit den Pauschalen bekommen Krankenhäuser eine Art „Existenzgarantie“ in die Hand, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Zudem strebt die politisch umstrittene Reform eine stärkere Spezialisierung der Klinken bei medizinischen Eingriffen an. Was die Majorität der Bevölkerung hierzulande befürwortet: Rund 66 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finden es gut oder gar sehr gut, dass komplizierte Behandlungen künftig nur noch in dafür spezialisierten Häusern stattfinden. Auch wenn das für manche Patientinnen und Patienten möglicherweise längere Wege zu einer Klinik mit sich bringt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Vor allem Qualitätsaspekte spielen in Deutschland bei der Auswahl eines Krankenhauses eine immense Rolle. „Qualität im Krankenhaus steht für die Patienten an erster Stelle“, unterstreicht Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. Für 97 Prozent der Menschen ist die Erfahrung der Klinik wichtig. Für 96 Prozent hingegen sind Verfügbarkeit und die Behandlungsqualität des Personals essenziell, resümiert die Forsa-Analyse. Eine gute Erreichbarkeit mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln (79 Prozent) sowie Wohnortnähe (69 Prozent) sind ebenfalls für eine deutliche Majorität der Interviewten (sehr) wichtig.
Wer heute als gesetzlich Krankenversicherter eine Klinik aufsuchen muss, wird dort zwar in der Regel nach aktuellem Stand der medizinischen Erkenntnisse behandelt. Dafür sorgt der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA), welcher den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß den Fortschritten der Medizin fortlaufend anpasst. Dabei achten die Fachleute im Gremium des G-BA jedoch penibel auf den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung. Was dazu führt, dass die Krankenkassen (leider) für ihre Klientel keine Chefarztbehandlungen mit Erstattungen bis oder gar über der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) finanziell tragen und auch nicht für die Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer in einer Klinik der Wahl leisten. Wer als gesetzlich Krankenversicherter solch kostspielige medizinische Leistungen in einer (Fach-)Klinik weit über die medizinische Grundversorgung hinaus unbedingt haben will, um gut schlafen zu können, für den gibt es heute durchaus eine bezahlbare Lösung: eine private stationäre Zusatzversicherung.
Welche stationären Policen am Markt einen gesunden Mix aus umfassenden, sinnvollen Leistungen, verbraucherfreundlichen Tarifbedingungen und vernünftigen Preisen bieten, zeigt der aktuelle Test von FOCUS MONEY. Für FOCUS MONEY haben die Experten des Deutschen Finanz- Service Instituts (DFSI) in Köln insgesamt 69 Tarife mit und ohne Altersrückstellung, unterteilt nach Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (s. Methode oben), überprüft.
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