FOCUS-MONEY Heft 48/2025 PKV Beitragsentlastungstarife
REFERENZ 21.11.2025

FOCUS-MONEY Heft 48/2025 PKV Beitragsentlastungstarife

Mit speziellen Vorsorgetarifen können Privatpatienten schon heute ihre Beitragslast im Alter reduzieren. Wie das funktioniert, worauf zu achten ist – und wer die besten Angebote macht

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil sind Privatpatienten im Alter steigenden Beiträgen zu ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht alternativlos ausgeliefert. Denn zusätzlich zu den gesetzlich ohnehin schon vorgesehenen Kalkulationsmechanismen gibt es zahlreiche Stellschrauben, mit denen jeder Betroffene höheren Beiträgen ganz persönlich entgegenwirken kann. Systemimmanente Vorsorge. Bereits mit Vertragsbeginn werden in der Beitragskalkulation höhere Leistungsausgaben im Alter berücksichtigt. Dazu werden Alterungsrückstellungen aufgebaut, die sich branchenweit inzwischen auf über 343 Milliarden Euro belaufen. Dem gleichen Zweck dient auch der im Jahr 2000 eingeführte gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag. Er ist bis zum Alter von 60 Jahren obendrauf zu zahlen, dann fällt er weg und wird in der Regel ab dem Alter von 65 Jahren genau wie die anderen Ansparsummen für Beitragsentlastungen im Alter genutzt. Außerdem entfällt ab Renteneintritt der mögliche Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung. Und schließlich: Auch PKV-Versicherte erhalten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Zuschuss zu ihrem Beitrag – allerdings nur auf Antrag. „Am besten beantragen sie diesen zusammen mit ihrer Rente“, rät daher die DRV. Derzeit beträgt der Zuschuss 8,55 Prozent der Bruttorente, 2026 dann voraussichtlich 8,75 Prozent, maximal aber stets die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags.

Individuelle Möglichkeiten. Darüber hinaus lassen sich die Beiträge eigenverantwortlich reduzieren. So kommt dafür etwa eine Erhöhung des Selbstbehalts oder der Abbau von Leistungen wie der Verzicht aufs Einbettzimmer im Krankenhaus in Betracht. Deutlich mehr kann ein Tarifwechsel bringen. Innerhalb derselben Gesellschaft haben PKV-Versicherte sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Allerdings sollten sie dann genau auf den Leistungsumfang achten, ob nicht zu viele Einschränkungen damit verbunden sind. Hat der neue Tarif aber sogar Mehrleistungen, kann für diese wiederum eine Gesundheitsprüfung fällig sein. Wäre das immer noch persönlich kaum finanzierbar, bleibt beim eigenen Versicherer im Alter noch der Wechsel in die oft deutlich günstigeren, aber leistungsreduzierten Standardtarife, falls man schon vor 2009 privat vollversichert war, oder in die Basistarife. Von einem Wechsel des Versicherers ist im Alter meist abzuraten, da dann die aufgebauten Alterungsrückstellungen verloren gehen beziehungsweise bei ab 2009 abgeschlossenen Tarifen nur teilweise mit umziehen.

Per Sondertarif sparen. Wer schon rechtzeitig finanziellen Engpässen vorbeugen möchte, kann auch bei seiner PKV Gesellschaft spezielle Beitragsentlastungstarife abschließen. Dafür zahlen Versicherte aktuell eine zusätzliche Prämie, um später im Alter den Tarifbeitrag um die vereinbarte monatliche Summe zu reduzieren. Solche Entlastungskomponenten sind wie auch der Haupttarif steuerlich absetzbar und werden vom Arbeitgeber hälftig bezuschusst, solange der maximale Arbeitgeberanteil (2025: 471,32 Euro) noch nicht ausgeschöpft ist. Nachteil: Der regelmäßige Zusatzbeitrag ist auch im Alter weiterhin zu zahlen.

Gemeinsam mit dem DFSI Deutsches Finanz-Service Institut hat FOCUS MONEY die besten Angebote solcher Zusatztarife untersucht.

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