FOCUS-MONEY Heft 28/2025 Sterbegeldversicherungen
Bestattungskosten reißen oft ein tiefes Loch in die Kasse von Angehörigen. Wer sie davor bewahren
möchte, kann mit speziellen Policen schon im Voraus die eigene Beerdigung finanziell absichern
Wer den Film „The Big Lebowski“ von den Coen-Brüdern aus den späten 90er-Jahren gesehen hat, der weiß was bei der Beerdigung und mit der Asche von lieben Freunden so alles passieren kann. Aus gutem Grund gibt es daher in Deutschland strenge Regeln für die Bestattung von Verstorbenen. Der Förderalismus weist die Zuständigkeit zwar den einzelnen Bundesländern zu, wodurch jedes ein eigenes Gesetz erlassen hat. Gemeinsam ist ihnen aber, dass grundsätzlich eine Bestattungspflicht gilt, die Verstorbenen also im Sarg oder die Überreste nach der Verbrennung in einer Urne beigesetzt werden müssen. Und zwar in der Regel auf einem öffentlichen Friedhof, teils sind auch Seebestattungen oder die Beisetzung in speziellen Bestattungswäldern zulässig.
Die Aufregung ist daher groß, weil jetzt Rheinland-Pfalz den Tabubruch wagt. Ein aktueller Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung in Mainz sieht eine Flexibilisierung der Bestattungsformen wie etwa auch Flussbestattungen vor. Zudem soll erlaubt werden, etwa die Asche auf mehrere Angehörige aufzuteilen oder daraus ein Erinnerungsstück anzufertigen. „Die Reform bietet Raum für eine ganz individuelle Form der Trauer“, sagt der zuständige Landesgesundheitsminister Clemens Hoch.
Dabei ließe sich beim Verzicht auf Sargpflicht & Co. die Bestattung nicht nur individualisieren, sondern teils auch erheblich vergünstigen. Denn die Beerdigungskosten gehen in Deutschland enorm ins Geld. So sind dafür im Schnitt rund 13 000 Euro zu zahlen. Selbst ganz einfache Beisetzungen gibt es kaum für unter 7000 Euro. Erdbestattungen sind dabei generell am teuersten, See- und Feuerbestattungen meist etwas günstiger zu haben. Letztlich richtet sich der Betrag für die Zeremonie aber ganz nach den persönlichen Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen und Erben. Denn die müssen letztich laut Gesetz für die Beerdigung zahlen.

