STUDIE 24.07.2026

Geförderte Pflegeversicherung und Pflege-Kombi-Tarife 2026

Private Pflegevorsorge im Vergleich: Förder-Pflege und Pflege-Kombi-Tarife

Die soziale Pflegeversicherung steht vor einer doppelten Herausforderung: Immer mehr Menschen benötigen Pflegeleistungen, während die Finanzierung des Systems zunehmend unter Druck gerät. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beziehen inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Zugleich übersteigen die Leistungsausgaben bereits seit mehreren Jahren die Beitragseinnahmen. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird die soziale Pflegeversicherung 2026 durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt gestützt.

Mit dem im Juni 2026 vorgelegten Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen neu ordnen und die pflegerische Versorgung langfristig stabilisieren. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade, eine stärkere präventive Ausrichtung der Leistungen in Pflegegrad 1, Anpassungen bei den Leistungen für neu eingestufte Pflegebedürftige sowie geringere künftige Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Gleichzeitig sollen die Pflegeleistungen ab 2028 regelmäßig angepasst und die freiwillige private Pflegevorsorge stärker gefördert werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im laufenden Verfahren.

Unabhängig vom Ausgang der politischen Beratungen bleibt ein Grundprinzip bestehen: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Sie übernimmt lediglich einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie nicht gedeckte Pflegekosten müssen Pflegebedürftige weiterhin aus ihrem Einkommen und Vermögen finanzieren. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann im letzten Schritt die Sozialhilfe einspringen.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, diese Versorgungslücke zu verkleinern. Die staatlich geförderte Förder-Pflege – häufig auch als Pflege-Bahr bezeichnet – ermöglicht den Einstieg ohne Gesundheitsprüfung und wird mit fünf Euro im Monat bezuschusst. Ihre Leistungen allein reichen jedoch häufig nicht aus, um eine größere Versorgungslücke zu schließen. Pflege-Kombi-Tarife verbinden deshalb einen geförderten Vertrag mit einem ungeförderten Pflegetagegeldtarif und ermöglichen dadurch einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz.

Das DFSI hat beide Produktgruppen getrennt untersucht. Bewertet wurden Förder-Pflege- und Pflege-Kombi-Tarife für Versicherte im Alter von 25, 35, 45 und 55 Jahren. Im Mittelpunkt standen die Leistungen in sämtlichen Pflegegraden, das Verhältnis von Beitrag und Leistung, verbraucherfreundliche Tarifbedingungen sowie die Finanzstärke des jeweiligen Versicherers. Die Untersuchung zeigt damit nicht nur, welche Tarife hohe Leistungen bieten, sondern auch, wie verlässlich und flexibel der Versicherungsschutz langfristig ausgestaltet ist.

Methodik
Geförderte Pflegezusatztarife

Untersuchungsumfang

Für die Untersuchung der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung schrieb das DFSI insgesamt 36 Versicherungsunternehmen an. Zwölf Gesellschaften übermittelten einen vollständig ausgefüllten Fragebogen und wurden in die Auswertung aufgenommen. Untersucht wurden die angebotenen Förder-Pflege-Tarife für Versicherte im Alter von 25, 35, 45 und 55 Jahren.

Für jede dieser vier Altersgruppen erfasste das DFSI den vom Versicherten zu zahlenden Monatsbeitrag sowie die monatlichen Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege in den Pflegegraden 1 bis 5. Neben dem Verhältnis von Beitrag und Leistung flossen außerdem die Qualität der Versicherungsbedingungen und die Finanzstärke des jeweiligen Anbieters in die Bewertung ein.

Qualität der Tarifbedingungen

Zur Beurteilung der Tarifbedingungen untersuchte das DFSI neun verbraucherrelevante Kriterien. Bewertet wurde zunächst, ob die reguläre Wartezeit bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit entfällt und ob bei einem Tarifwechsel oder einer Anpassung des versicherten Pflegetagegelds erneut Wartezeiten entstehen.

Darüber hinaus floss ein, ob Versicherte ihre Leistungen vor Eintritt des Pflegefalls ohne erneute Gesundheitsprüfung dynamisieren können und ob eine solche Anpassung auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit möglich ist. Weitere Kriterien waren der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes, die Fortführung des Vertrags bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, die Mindestvertragsdauer, die Möglichkeiten bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sowie die transparente Angabe des für die Tarifkalkulation verwendeten Rechnungszinses.

Ausgangspunkt der Bedingungsbewertung war ein Tarifmultiplikator von 1,000. Für verbraucherfreundliche Regelungen in den einzelnen Bereichen konnte dieser Wert schrittweise erhöht werden. Der maximal erreichbare Tarifmultiplikator betrug 1,575. Auf diese Weise wirkten sich besonders kundenfreundliche, flexible und transparente Vertragsbedingungen positiv auf das Leistungsergebnis des jeweiligen Tarifs aus.

Ermittlung des Pflege-Leistungs-Index

Zur Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses entwickelte das DFSI einen Pflege-Leistungs-Index. Dieser zeigt, welche monatliche Pflegeleistung ein Tarif je Cent des vom Versicherten aufzubringenden Monatsbeitrags bietet.

Dazu wurden die Leistungen in den fünf Pflegegraden entsprechend der durchschnittlichen Verweildauer pflegebedürftiger Menschen unterschiedlich gewichtet. Die Leistung in Pflegegrad 1 ging mit 15 Prozent, die Leistung in Pflegegrad 2 mit 40 Prozent, die Leistung in Pflegegrad 3 mit 30 Prozent, die Leistung in Pflegegrad 4 mit zehn Prozent und die Leistung in Pflegegrad 5 mit fünf Prozent in die Berechnung ein.

Die auf diese Weise gewichteten Monatsleistungen wurden addiert und anschließend durch den jeweiligen Eigenbeitrag des Versicherten dividiert. Die staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat wurde dabei nicht als Belastung des Versicherten berücksichtigt.

Verknüpfung von Leistungen und Tarifqualität

Anschließend wurde der errechnete Pflege-Leistungs-Index mit dem Tarifmultiplikator aus der Bedingungsanalyse verknüpft. So floss neben der Höhe der versicherten Pflegeleistungen auch die Qualität des Vertragswerks in den DFSI-Leistungs-Index ein.

Ein Tarif mit hohen Leistungen, aber weniger kundenfreundlichen Bedingungen konnte dadurch nicht automatisch eine Spitzenbewertung erzielen. Umgekehrt verbesserten besonders verbraucherfreundliche Regelungen das Ergebnis.

Berücksichtigung der Finanzstärke

Für die Gesamtnote der jeweiligen Altersgruppe wurde der DFSI-Leistungs-Index mit 70 Prozent gewichtet. Die Finanzstärke des privaten Krankenversicherers ging mit 30 Prozent in die Bewertung ein.

Die Berücksichtigung der Finanzstärke trägt dem langfristigen Charakter einer Pflegezusatzversicherung Rechnung. Zwischen dem Abschluss des Vertrags und einem möglichen Leistungsfall können mehrere Jahrzehnte liegen. Daher ist neben der Tarifqualität auch die wirtschaftliche Stabilität des Versicherers von Bedeutung.

Ermittlung der Endnote

Für jedes der vier untersuchten Eintrittsalter ermittelte das DFSI zunächst eine eigene Gesamtnote. Anschließend wurden die Bewertungen der 25-, 35-, 45- und 55-jährigen Modellkunden addiert und durch vier geteilt. Aus diesem gleichgewichteten Durchschnitt ergab sich die abschließende Endnote des Förder-Pflege-Tarifs.

Die Einordnung erfolgte nach der DFSI-Notenskala. Ab 90 Prozent des erreichbaren Maximalwerts wurde die Bewertung „Hervorragend“ vergeben, ab 80 Prozent „Sehr Gut“, ab 60 Prozent „Gut“, ab 40 Prozent „Befriedigend“ und ab 20 Prozent „Ausreichend“. Ergebnisse unterhalb von 20 Prozent wurden mit „Mangelhaft“ bewertet.

Kombination aus geförderten und ungeförderten Pflegezusatztarifen

Untersuchungsumfang

Pflege-Kombi-Tarife verbinden einen staatlich geförderten Pflege-Bahr-Vertrag mit einem ungeförderten Pflegetagegeldtarif. Das DFSI untersuchte zehn solcher Tarifkombinationen für Versicherte im Alter von 25, 35, 45 und 55 Jahren.

Für jede Altersgruppe wurden der vom Versicherten zu zahlende Gesamtbeitrag sowie die monatlichen Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege in den Pflegegraden 1 bis 5 erfasst. Zusätzlich analysierte das DFSI die Vertragsbedingungen des geförderten und des ungeförderten Tarifbausteins sowie die Finanzstärke des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Qualität der Tarifbedingungen

Die Qualität der Tarifbedingungen wurde anhand von insgesamt elf verbraucherrelevanten Kriterien bewertet. Dabei betrachtete das DFSI grundsätzlich beide Bestandteile der jeweiligen Tarifkombination.

Untersucht wurde zunächst, ob der Versicherer ein maximales Eintrittsalter vorgibt. Darüber hinaus floss ein, ob Wartezeiten bestehen, ob diese bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit entfallen und ob bei einem Tarifwechsel oder einer späteren Anpassung der vereinbarten Leistungen erneut Wartezeiten beginnen.

Bewertet wurde außerdem, ob eine Dynamisierung der versicherten Leistungen vor Eintritt des Pflegefalls ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und ob die Leistungen auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiter angepasst werden können. Weitere Kriterien waren der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und die Fortführung des Vertrags bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.

Im ungeförderten Tarifbaustein wurde zusätzlich geprüft, ob der Versicherer auch dann leistet, wenn die Pflegebedürftigkeit auf eine Suchterkrankung oder eine Alkoholdemenz zurückzuführen ist. Ergänzend untersuchte das DFSI die Mindestvertragsdauer, die Möglichkeiten bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sowie die Angabe des für die Tarifkalkulation verwendeten Rechnungszinses.

Tarifmultiplikator

Ausgangspunkt der Bedingungsbewertung war ein Tarifmultiplikator von 1,000. Für kundenfreundliche Regelungen konnte dieser Wert schrittweise auf maximal 2,100 erhöht werden.

Der gegenüber der Förder-Pflege höhere Maximalwert berücksichtigt, dass bei einem Pflege-Kombi-Tarif sowohl die Bedingungen des staatlich geförderten als auch die des ungeförderten Vertragsbestandteils für die Qualität des Versicherungsschutzes maßgeblich sind.

Ermittlung des Pflege-Leistungs-Index

Zur Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses verwendete das DFSI auch bei den Pflege-Kombi-Tarifen einen Pflege-Leistungs-Index. Dieser gibt an, welche monatlichen Leistungen Versicherte je Cent ihres Eigenbeitrags erhalten.

Zunächst wurden die ambulanten und stationären Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 5 erfasst. Innerhalb beider Versorgungsformen wurde die Leistung in Pflegegrad 1 mit 15 Prozent, in Pflegegrad 2 mit 40 Prozent, in Pflegegrad 3 mit 30 Prozent, in Pflegegrad 4 mit zehn Prozent und in Pflegegrad 5 mit fünf Prozent gewichtet. Diese Verteilung orientiert sich an der durchschnittlichen Verweildauer pflegebedürftiger Personen in den einzelnen Pflegegraden.

Gewichtung der ambulanten und stationären Pflege

Da die große Mehrheit der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt wird, wurden die ambulanten und stationären Leistungen unterschiedlich stark berücksichtigt. Die ambulanten Leistungen gingen mit 85 Prozent, die stationären Leistungen mit 15 Prozent in die Berechnung ein. Grundlage hierfür war die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes.

Die auf diese Weise gewichtete Gesamtleistung wurde anschließend durch den monatlichen Eigenbeitrag des Versicherten dividiert. Die staatliche Förderung von fünf Euro pro Monat wurde nicht als Eigenbeitrag angesetzt.

Verknüpfung von Leistungen und Tarifqualität

Der errechnete Pflege-Leistungs-Index wurde anschließend mit dem Tarifmultiplikator aus der Bedingungsanalyse multipliziert. Daraus ergab sich der DFSI-Leistungs-Index für die jeweilige Altersgruppe.

Durch diese Verknüpfung wurden nicht nur Beitrag und Leistung, sondern auch die langfristige Qualität und Flexibilität der Vertragsbedingungen berücksichtigt. Hohe Pflegeleistungen allein reichten damit nicht automatisch für eine Spitzenbewertung aus, wenn der Tarif an anderer Stelle deutliche Einschränkungen enthielt.

Berücksichtigung der Finanzstärke

Für die Gesamtnote der jeweiligen Altersgruppe wurde der DFSI-Leistungs-Index mit 70 Prozent gewichtet. Die Finanzstärke des Versicherungsunternehmens ging mit 30 Prozent in das Ergebnis ein.

Damit berücksichtigt die Bewertung sowohl die aktuelle Attraktivität der Tarifkombination als auch die wirtschaftliche Stabilität des Anbieters und dessen Fähigkeit, langfristige Leistungsversprechen dauerhaft zu erfüllen.

Ermittlung der Endnote

Für die Modellkunden im Alter von 25, 35, 45 und 55 Jahren wurde jeweils eine eigene DFSI-Gesamtnote ermittelt. Im letzten Schritt wurden die vier Altersnoten addiert und durch vier geteilt. Aus diesem gleichgewichteten Durchschnitt ergab sich die Endnote der jeweiligen Pflege-Kombination.

Auch hier erfolgte die Einordnung nach der einheitlichen DFSI-Notenskala. Ab 90 Prozent des erreichbaren Maximalwerts wurde die Bewertung „Hervorragend“ vergeben, ab 80 Prozent „Sehr Gut“, ab 60 Prozent „Gut“, ab 40 Prozent „Befriedigend“ und ab 20 Prozent „Ausreichend“. Ergebnisse unterhalb von 20 Prozent wurden mit „Mangelhaft“ bewertet.

Ergebnisse: Geförderte Pflegezusatztarife
Gesamt


Tarifmerkmale


25-jährige


35-jährige


45jährige


55jährige


Ergebnisse: Kombination aus geförderten und ungeförderten Pflegezusatztarifen
Gesamt


Tarifmerkmale


25-jährige


35-jährige


45jährige


55jährige


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